Durch Abstrichuntersuchung festgestellte präkanzeröse Veränderungen der Gebärmutterhalses können je nach Schweregrad und Ausmaß wie folgt klassifiziert werden:

ASCUS: Die im Abstrich gewonnenen Zellen werden von einem Pathologen bewertet. Stellt der Pathologe bei dieser Beurteilung in ein oder zwei Bereichen den Verdacht auf präkanzeröse Zellen fest, aber kann sich nicht sicher sein, wird dies als ASCUS gemeldet. Diese Diagnose zeigt keine definitive zelluläre Dysplasie an. Ein erneuter Abstrich muss in diesem Fall jedoch nicht ein Jahr lang aufgeschoben werden. Er sollte nach 2-3 Monaten wiederholt werden.

Anstatt bei einer ASCUS-Diagnose 2-3 Monate auf einen erneuten Abstrich zu warten, kann eine Kolposkopie durchgeführt werden, bei der der Gebärmutterhals mit einer Lupe detailliert untersucht wird. Werden dabei riskante/verdächtige Befunde festgestellt, kann zur genauen Diagnosestellung eine Servixbiopsie durchgeführt werden, bei der eine kleine Gewebeprobe entnommen und untersucht wird.

Bei Patienten mit ASCUS-Befund kann auch ein Humanes Papillomavirus (HPV)-Typisierungstest durchgeführt werden, um detailliertere Informationen über die Bedeutung des Befunds zu erhalten. Abhängig vom Ergebnis kann eine HPV-Impfung erfolgen oder eine detaillierte Untersuchung mittels Kolposkopie durchgeführt werden.

Das Warten von 2-3 Monaten auf einen erneuten Abstrich ist unbedenklich, die Erkrankung schreitet in dieser Zeit nicht fort.

LSIL: Bei der Untersuchung des Abstrichs wurden in einigen Bereichen zelluläre Veränderungen festgestellt. Die festgestellten präkanzerösen Zellen bedeuten nicht, dass die Patientin Gebärmutterhalskrebs hat. Bei 90 % der Patientinnen mit LSIL-Diagnose kommt es bei gutem Immunsystem zu einer Spontanheilung und vollständiger Genesung. Bei den restlichen 10 %, die ihre Nachsorgeuntersuchungen vernachlässigen und ein geschwächtes Immunsystem haben, kann die Erkrankung jedoch fortschreiten und in ein Stadium 3 (HSIL) übergehen.

Bei Patientinnen mit LSIL-Befund wird der Gebärmutterhals mittels Kolposkopie vergrößert und detailliert untersucht. Aus verdächtigen Bereichen werden winzige Gewebeproben entnommen. Dies wird als „Servixbiopsie“ bezeichnet. Der Eingriff kann etwas schmerzhaft sein, eine Anästhesie ist jedoch nicht erforderlich.

HSIL: Eine Kolposkopie mit Biopsieentnahme aus den betroffenen Bereichen ist unbedingt erforderlich. Das Vorgehen richtet sich nach dem Biopsiebefund.