Obwohl Kleptomanie nicht als vollwertige psychische Krankheit gilt, ist sie ein Zustand, der die Fähigkeit einer Person, ihre Handlungen im Zusammenhang mit der begangenen Straftat zu steuern, erheblich einschränkt. Gemäß Artikel 32/2 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) können Gerichte in solchen Fällen die Strafe des Angeklagten mindern oder die verhängte Strafe in Sicherheitsmaßnahmen umwandeln, die speziell für psychisch kranke Personen vorgesehen sind. Artikel 32/2 sieht vor, dass Personen, deren Fähigkeit zur Steuerung ihres Verhaltens gemindert ist, fünfundzwanzig Jahre Freiheitsstrafe anstelle von verschärfter lebenslanger Haft und zwanzig Jahre Freiheitsstrafe anstelle von lebenslanger Haft erhalten. In anderen Fällen kann die Strafe um höchstens ein Sechstel gemindert werden. Ferner kann die verhängte Strafe, unter der Voraussetzung, dass ihre Dauer gleich bleibt, teilweise oder vollständig als Sicherheitsmaßnahme für psychisch kranke Personen angewendet werden.