Die MRT-Untersuchung wird bei Patienten, die aufgrund schwerer Klaustrophobie die Geräteplatzierung verweigern, nicht durchgeführt. Bei Patienten mit Niereninsuffizienz, deren Blut-Harnstoff- und Kreatininwerte über einem bestimmten Schwellenwert liegen, ist vor dem Eingriff eine ärztliche Untersuchung zwingend erforderlich. Allgemeine MRT-Sicherheitsregeln gelten auch für kardiale MRT-Verfahren. Die Untersuchung wird nicht empfohlen, wenn der Patient eine MRT-inkompatible Metallprothese, einen Herzschrittmacher oder ein elektronisches Implantat in seinem Körper hat. Sind Herzschrittmacher oder Metallklappen vorhanden, müssen diese MRT-kompatibel sein. Vor dem Eingriff muss der Patient unbedingt gefragt werden, ob er eine Metallprothese, einen Herzschrittmacher, eine Metallklappe oder ein anderes Metallimplantat in seinem Körper hat; alle metallischen Gegenstände wie Piercings müssen entfernt werden.