Zeigen die Ergebnisse des Abstrichs präkanzeröse Zellen (Dysplasie) in der Gebärmutterhalsregion an, so muss die Patientin in regelmäßigen Abständen zur Kontrolle kommen. Kommt die Patientin nicht zu den Kontrollen und lässt sich nicht entsprechend behandeln, so besteht:

bei leichten Störungen innerhalb von 10-14 Jahren,

bei schweren Dysplasien innerhalb von 1-5 Jahren,

ein Risiko der Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs.

Daher sind jährliche gynäkologische Kontrolluntersuchungen und Abstriche sowie bei Nachweis präkanzeröser Zellen im Abstrich oder in der Biopsie regelmäßige Kontrollen von großer Bedeutung.