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Das Grundprinzip des Hörens und der Beurteilung menschlicher Sprache liegt im Kern der Funktion des Ohres. Die oft von Patienten gestellte Frage, wie ein Hörtest durchgeführt wird, findet ihre Antwort in der Verwendung von menschlichen Stimmen. Die Hauptaufgabe der Sprachaudiometrie besteht darin, den Zustand eines akustischen Reizes im Ohr zu beurteilen und die Experten über die Hörfunktionen des Patienten zu informieren. Die hierfür festgelegten Schwellenwerte umfassen: Sprachverständnisschwelle (SRT),Sprachdiskriminationsschwelle (SDS), Komfortpegel (MCL) und Unbehaglichkeitsschwelle (UCL).
Die Sprachverständnisschwelle (SRT) basiert auf der Lautstärke, bei der Patienten 50% der gehörten Wörter verstehen. Dem Patienten werden sechs dreisilbige Wörter mit einer um durchschnittlich 10-15 dB erhöhten Lautstärke vorgespielt. Nach Wiederholung der gehörten Wörter durch den Patienten wird die Lautstärke um 5 dB reduziert und eine weitere dreisilbige Wortliste präsentiert. Wird auch diese Liste korrekt wiederholt, wird die Lautstärke erneut um 5 dB reduziert. Werden bei einer Liste mit sechs Wörtern zwei Wörter korrekt wiederholt, so stellt die Lautstärke des vorherigen Schrittes das Ergebnis der Sprachverständnisschwelle dar.
Die Sprachdiskrimination (SDS) konzentriert sich darauf, dass 25 dB bis 40 dB zum Ergebnis der Sprachverständnisschwelle addiert werden und der Patient 25 einsilbige Wörter wiederholt. Die Anzahl der richtigen Antworten wird mit 4% multipliziert, um den Sprachdiskriminationswert zu erhalten. Bei Patienten ohne Hörbeschwerden liegt der Wert durchschnittlich bei 90%.
Der Komfortpegel (MCL) liegt zwischen der Sprachverständnisschwelle (SRT) und der Unbehaglichkeitsschwelle (UCL).
Die Unbehaglichkeitsschwelle (UCL) beschreibt den Punkt, an dem der Patient die Lautstärke als unangenehm empfindet.
Die Werte für SRT und UCL sind bei leitungsbedingten Hörverlusten erhöht. Bei Patienten ohne Hörbeschwerden ergeben sich laut Sprachaudiometrie folgende Werte: SRT = 20 dB, MCL = 40-60 dB, SDS = 90-100%, UCL = 100-120 dB.
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Die Sprachverständnisschwelle (SRT) basiert auf der Lautstärke, bei der Patienten 50% der gehörten Wörter verstehen. Dem Patienten werden sechs dreisilbige Wörter mit einer um durchschnittlich 10-15 dB erhöhten Lautstärke vorgespielt. Nach Wiederholung der gehörten Wörter durch den Patienten wird die Lautstärke um 5 dB reduziert und eine weitere dreisilbige Wortliste präsentiert. Wird auch diese Liste korrekt wiederholt, wird die Lautstärke erneut um 5 dB reduziert. Werden bei einer Liste mit sechs Wörtern zwei Wörter korrekt wiederholt, so stellt die Lautstärke des vorherigen Schrittes das Ergebnis der Sprachverständnisschwelle dar.
Die Sprachdiskrimination (SDS) konzentriert sich darauf, dass 25 dB bis 40 dB zum Ergebnis der Sprachverständnisschwelle addiert werden und der Patient 25 einsilbige Wörter wiederholt. Die Anzahl der richtigen Antworten wird mit 4% multipliziert, um den Sprachdiskriminationswert zu erhalten. Bei Patienten ohne Hörbeschwerden liegt der Wert durchschnittlich bei 90%.
Der Komfortpegel (MCL) liegt zwischen der Sprachverständnisschwelle (SRT) und der Unbehaglichkeitsschwelle (UCL).
Die Unbehaglichkeitsschwelle (UCL) beschreibt den Punkt, an dem der Patient die Lautstärke als unangenehm empfindet.
Die Werte für SRT und UCL sind bei leitungsbedingten Hörverlusten erhöht. Bei Patienten ohne Hörbeschwerden ergeben sich laut Sprachaudiometrie folgende Werte: SRT = 20 dB, MCL = 40-60 dB, SDS = 90-100%, UCL = 100-120 dB.