Retour à la recherche
DE
Mit Ausnahme von Patienten mit schwerem Pectus excavatum (Trichterbrust), das eine starke Einschränkung der Lungenfunktion verursacht, besteht kein Hindernis für die Erfüllung der Wehrpflicht. Patienten, die operativ mit Implantation eines Stabes behandelt wurden, sind nach dessen Entfernung wehrdiensttauglich. Bei Patienten mit Trichterbrust und implantiertem Stab wird die Wehrpflicht nach zweimaliger, jeweils einjähriger Vertagung bis zur Entfernung des Stabes verschoben. Nach zwei einjährigen Vertagungen wird, falls der Stab nach drei Jahren noch nicht entfernt wurde, der Einberufung zum Grundwehrdienst mit anschließendem Angebot zur Stabentfernung zugestimmt. Die allgemeine Präferenz der TSK ist es, die Rekruten erst nach Entfernung des Stabes einzuziehen.