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Die Diagnose einer Zwangsstörung (OCD) wird von qualifizierten Fachleuten für psychische Gesundheit durch eine klinische Beurteilung gestellt. Dieser Beurteilungsprozess umfasst in der Regel die folgenden Schritte:nn1. Klinisches Interview: Ein Psychiater oder klinischer Psychologe führt ein ausführliches Gespräch, um die Symptome des Patienten zu verstehen, einschließlich des Beginns, der Dauer und der Auswirkungen auf das tägliche Leben. In diesem Interview werden Informationen über die Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen des Patienten gesammelt.nn2. Symptombewertung: Die Kernsymptome der OCD, d. h. Zwangsgedanken (wiederkehrende, unerwünschte und belastende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen) und Zwangshandlungen (wiederholte Verhaltensweisen oder mentale Handlungen, die zur Linderung der durch diese Zwangsgedanken verursachten Angst ausgeführt werden), werden detailliert untersucht. Für die Diagnose müssen diese Symptome über einen bestimmten Zeitraum vorhanden sein und die Lebensqualität der Person erheblich beeinträchtigen.nn3. Differenzialdiagnose: Andere psychische Störungen (z. B. generalisierte Angststörung, soziale Angststörung, Depression, Tic-Störungen) und medizinische Zustände, die ähnliche Symptome wie OCD aufweisen können, müssen ausgeschlossen werden. Dies ist entscheidend für die Erstellung eines geeigneten Behandlungsplans.nn4. Diagnosekriterien: Aktuelle Diagnosehandbücher wie das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) werden verwendet, um die Diagnosekriterien für OCD zu erfüllen. Diese Kriterien erfordern das Vorhandensein von Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, die einen erheblichen Teil der Zeit des Einzelnen in Anspruch nehmen, erhebliche Belastungen oder Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit verursachen und nicht auf die direkten physiologischen Auswirkungen einer Substanz oder eines medizinischen Zustands zurückzuführen sind.nn5. Zusätzliche Beurteilungen nach Bedarf: In einigen Fällen können eine körperliche Untersuchung oder Labortests angefordert werden, um die möglichen Auswirkungen eines zugrunde liegenden medizinischen Zustands zu beurteilen.nnDie Diagnose einer Zwangsstörung darf nur von einem zugelassenen Fachmann für psychische Gesundheit (Psychiater oder klinischer Psychologe) gestellt werden.