Bei Knochentumoren in unmittelbarer Nähe von Gefäßen und Nerven wird die Radiofrequenzablation nicht angewendet.

Bei der Radiofrequenzablation besteht das Risiko der Schädigung des umliegenden Gewebes.
Bei oberflächlich gelegenen Tumoren kann es zu Hautnekrosen kommen.
Ob der Tumor vollständig abgetragen wurde, wird nach dem Eingriff anhand der Reduktion der Beschwerden des Patienten beurteilt. Das Rezidivrisiko ist im Vergleich zur offenen Chirurgie höher.