Zur Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften ist die Anzahl der zu transferierenden Embryonen durch vom Gesundheitsministerium festgelegte Vorschriften begrenzt. Gemäß diesen Bestimmungen:
* Bei Frauen ab 35 Jahren können maximal zwei Embryonen übertragen werden.
* Bei Frauen unter 35 Jahren wird in der Regel ein Embryo übertragen. Nach zwei erfolglosen Versuchen ist Frauen unter 35 Jahren jedoch auch die Übertragung von zwei Embryonen gestattet.