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Vor chirurgischen Eingriffen aus medizinischen Gründen, wie z.B. Krebs, bei Männern und Frauen ermöglicht die Erhaltung der reproduktiven Gesundheit durch das Einfrieren von Eizellen oder Samenzellen den Personen, die Möglichkeit der Elternschaft in der Zukunft zu bewahren. Wenn eine Frau jedoch ihre Gebärmutter chirurgisch verliert, wäre ein eigenes biologisches Kind nur durch Leihmutterschaft möglich, eine Praxis, die in unserem Land derzeit gesetzlich verboten ist.