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Personen, bei denen das Tourette-Syndrom diagnostiziert wurde, besitzen strafrechtliche Verantwortlichkeit, sofern keine zusätzliche psychiatrische oder neurologische Störung vorliegt. Das Tourette-Syndrom allein stellt keinen Grund für die Befreiung vom Militärdienst dar. Die Entscheidung bezüglich des Militärdienstes wird auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse getroffen, unter Berücksichtigung der Art, Häufigkeit und Schwere der Tics des Individuums.