Personen, die sich in der Vergangenheit einer refraktiven Chirurgie, wie beispielsweise einer Laserbehandlung oder Ähnlichem, unterzogen haben, können sich einer Kataraktoperation unterziehen, falls sich Katarakte entwickeln. Es ist bekannt, dass frühere refraktive Operationen kein Hindernis für eine Kataraktoperation darstellen.