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Nachtblindheit allein stellt kein Hindernis für das Führen eines Fahrzeugs dar. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht jedoch bestimmte Stunden oder Zeiträume vor, innerhalb derer Personen mit dieser Erkrankung fahren dürfen. Fahrer dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser festgelegten Zeiträume führen.