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Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF-Behandlung) ist die Geschlechtswahl technisch durch genetische Untersuchung der Embryonen möglich. Gemäß der in der Republik Türkei geltenden IVF-Verordnung ist die Geschlechtswahl jedoch gesetzlich verboten. Daher werden genetische Untersuchungen nicht zum Zwecke der Geschlechtswahl durchgeführt. In unserem Land ist die Geschlechtswahl nur als medizinische Notwendigkeit zulässig, wenn die Anwesenheit oder das Risiko von geschlechtschromosomgebundenen Erbkrankheiten besteht.